Primas Germaniae („Primas von Deutschland“) ist ein Titel, der ursprünglich dem hervorragendsten Bischof (Primas) „Germaniens“, das heißt aller deutschen Länder, zustand. Der Titel wurde im Laufe der Geschichte von den Erzbischöfen von Mainz, Trier, Salzburg, Magdeburg und Köln beansprucht und geführt, oft auch gleichzeitig, was dem eigentlichen Wortsinn widerspricht. Kompetenzen über die anderen Erzbistümer des Reiches waren mit dem Titel jedoch nie verbunden.
Solche Vorrechte waren allenfalls durch spezielle päpstliche Beauftragung mit einer Legation zu erlangen, also die Ernennung zum päpstlichen Legaten mit weit reichenden Befugnissen. Legaten können je nach Ausgestaltung ihrer Vollmachten tatsächlich auch gegenüber anderen Bischöfen mit der Autorität des Papstes handeln. Einige besonders herausragende Erzbischöfe bezeichneten sich daher gern als „geborene Legaten“ (legatus natus), um anzuzeigen, dass die Legatenwürde ständig mit ihrem Bischofsstuhl verbunden sei. Allerdings beschränkt sich die reguläre Befugnis solcher ständigen Legaten, im Namen des Papstes zu handeln, auf das Metropolitangebiet ihres Sitzes, in dem sie als Erzbischof ohnehin die höchste Jurisdiktion ausüben. Bei der Bezeichnung handelt es sich darum ebenso wie bei dem Titel „Primas“ weitgehend um einen bloßen Ehrentitel.
Magdeburg verlor die Primaswürde mit seiner Säkularisation im Westfälischen Frieden von 1648. Trier und Mainz wurden nach dem Konkordat von 1801 zwischen dem Heiligen Stuhl und Frankreich, zu dem beide Metropolitansitze damals gehörten, zu Bistümern herabgestuft, Trier in ein linksrheinisch-französisches und ein rechsrheinisch-deutsches Bistum geteilt. Demgegenüber hat der Erzbischof von Salzburg sie bis heute inne. Wie der Salzburger besitzt auch der Kölner Erzbischof den Titel Legatus natus, nannte sich aber nur selten Primas Germaniae.