Privatisierung

Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem Vermögen in privates Eigentum.[1] Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher staatlichen Aktivitäten in den privaten Sektor der Wirtschaft verstanden. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es jedoch nicht.[2] Außerdem wird unter „Privatisierung“ die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen verstanden, auch Wohnungsprivatisierung genannt.

  1. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.
  2. Christian Kümmritz: Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht, Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.

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