Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers eines speziellen hochschulischen Lehramts (Professur). Anders als etwa beim Doktor handelt es sich nicht um einen akademischen Grad, sondern um einen akademischen Titel, der aber oft weiter getragen werden kann, auch wenn keine Professur mehr bekleidet wird.
Eine Professur (von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer. Professuren sind im Normalfall mit einer Denomination („Professur für …“) versehen, die genau festlegt, welches Fachgebiet vertreten werden soll. Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwändiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Auswahl der grundgesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht, also nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.
Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen, insbesondere an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, ist die eigenverantwortliche Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind dabei nicht gleichbedeutend: Jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt jeder Professor ein Lehrstuhlinhaber.
In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die kein entsprechendes Amt bekleiden, beispielsweise an Künstler. Im Land Baden-Württemberg kann wie in Österreich die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)).