Proklamandum

Als Proklamandum („das Bekanntzumachende“, von lateinisch proclamare ‚laut rufen, bekanntmachen‘), auch Vermeldungen, werden in der katholischen Kirche die Bekanntmachungen beim Gottesdienst, am häufigsten der heiligen Messe, bezeichnet.

Inhalte können die Gottesdienstordnung, Hinweis auf Verstorbene der Gemeinde, Zweck der Kollekte,[1] Verlautbarungen des Bistums, Ankündigungen von Veranstaltungen und Ähnliches sein.[2]

Der Ort für die „kurzen Vermeldungen an das Volk, falls solche zu machen sind“ ist in der geltenden Grundordnung für die Feier der heiligen Messe zwischen dem Gebet nach der Kommunion („Schlussgebet“) und den Abschlussriten mit Segen und Entlassruf.[3] In einigen Gemeinden wird das Proklamandum auch schon vor der Messe verlesen[4]. Die Vermeldungen werden vom Priester oder Diakon, häufig auch von einem Lektor vorgetragen.[5]

Meist wird das Proklamandum auch in den Schaukästen der Gemeinde ausgehängt und ist auf der Webpräsenz der Gemeinde verfügbar.

  1. Kollektenplan Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim. Nr. 7/2012|167
  2. Proklamandum@1@2Vorlage:Toter Link/gemeinden.erzbistum-koeln.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 62 kB, Beispiel Proklamandum zur Umbesetzung einer Priesterstelle, gemeinden.erzbistum-koeln.de)
  3. Fabian Brand: Eucharistische Liturgie: Abschluss. In: katholisch.de, 13. April 2019.
  4. Bausteine für Gottesdienst und Katechese Entlassung S. 11
  5. Grundordnung des Römischen Messbuchs (2007), Nr. 166 und 184.

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