Eine Proklamation (von lateinisch proclamare, „laut ausrufen, schreien“; aus pro, „vor, für“, und clamare, „rufen“; und von französisch proclamation, „Ausrufung, Verkündigung“) ist ein öffentlicher Aufruf, eine Bekanntmachung oder eine öffentliche Erklärung, historisch durch einen Proklamator vollzogen.
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen mit verbindlichem Charakter und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die beide die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen. Außerdem wird die Prozedur der Ausrufung des Antritts einer Herrschaft über ein bestimmtes Herrschaftsterritorium als Proklamation bezeichnet. So fand am 1. Januar 1806 beispielsweise die Proklamation von Kurfürst Maximilian I. Joseph als König von Bayern statt.
Die Bekanntmachung der Heiratsabsicht von zwei Personen, des Aufgebots, wurde als „Proklamation“ bezeichnet, da sie durch Verlesen eines entsprechenden Textes im Rahmen des Gottesdienstes geschah.
In den Städten wurden bis in die Neuzeit Gesetze, Verordnungen etc. „proklamiert“, damit sie bekannt und wirksam wurden.