Pronoia (von altgriechisch πρόνοια prónoia „Vorausschau, Vorsicht, Fürsorge, Vorsorge“, Plural πρόνοιαι Pronoiai, von noûs „Verstand“) (auch οἰκονομία oikonomía oder posotes, Einkommen) war im späten byzantinischen Reich die Vergabe des Ertrages oder der Steuer (posotes) eines Landstückes an ein Individuum oder eine Gruppe von Personen, besonders als Entgelt für militärische Verpflichtungen. Das konnten die Abgaben und Arbeitsverpflichtungen (ἀγγαρήιαι angaréiai, gewöhnlich 12–24 Tage im Jahr) abhängiger Bauern (πάροικοι paroikoi), aber auch die Steuern von Fischteichen, Bergwerken, Mühlen oder Hafenanlagen sein. Da die Vergabe durch den Kaiser selbst erfolgte, waren die Empfänger wohl keine gewöhnlichen Beamten oder Soldaten, sondern müssen der Oberschicht oder sogar dem Adel zugerechnet werden.
Die betroffenen Höfe wurden στρατευούμενοι strateuoúmenoi, die entsprechenden Soldaten στατιῶται stratiõtai genannt. Die Dienstverpflichtung konnte anscheinend auch durch fremde Personen wahrgenommen werden. Der Pronoiar musste während eines Feldzuges selbst für seine Verpflegung aufkommen.[1]