Eine Propstei (veraltet auch Probstei, von lateinisch praepositura, „das Amt eines Vorgesetzten, -Aufsehers“[1]) bezeichnet ursprünglich ein Kloster, dem ein Propst vorsteht. Daneben bezeichnet das Wort das Amt, die Dignität (Würde), den Amtsbereich oder auch den Amts- bzw. Wohnsitz eines Propstes. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus dem Kontext.