Radiowellen, auch Funkwellen, oder Hertzsche Wellen sind in Artikel 1.15 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) als „elektromagnetische Wellen definiert, deren Frequenzen vereinbarungsgemäß unterhalb 3000 GHz liegen, und die sich ohne künstliche Führung im freien Raum ausbreiten.“[1]
Dies umfasst zum einen die für den Rundfunk verwendeten Frequenzbereiche Langwelle (ab 30 kHz), Mittelwelle, Kurzwelle und Ultrakurzwelle (bis 300 MHz).[2] Die Definition der VO-Funk schließt darüber hinaus aber auch zu kürzeren Wellenlängen hin die Radar- und Mikrowellen-Bereiche ein.
Radiowellen können natürlichen oder technischen Ursprungs sein. Ihre Frequenz liegt weit außerhalb des Bereichs, in dem das Auge empfindlich ist. Sie sind daher unsichtbar.