Der Rat der Volksbeauftragten war die vom 10. November 1918 bis zum 13. Februar 1919 amtierende provisorische Regierung Deutschlands, die den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik gestaltete. Er wurde im Zuge der Novemberrevolution aus jeweils drei Mitgliedern der Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) gebildet.
Als Revolutionsregierung übte der Rat in etwa die Kompetenzen aus, die nach der Bismarckschen Reichsverfassung Kaiser und Reichskanzler zugestanden hatten. Die Volksbeauftragten kontrollierten die Staatssekretäre der vormals kaiserlichen Reichsleitung, die größtenteils weiterhin im Amt blieben. Der Rat war ein Kollektivorgan, in dem nominell alle sechs Mitglieder gleichberechtigt waren. Faktisch übte jedoch MSPD-Chef Friedrich Ebert die Funktion des Vorsitzenden aus.
Die Volksbeauftragten beendeten den Ersten Weltkrieg durch den Waffenstillstand vom 11. November 1918 und führten das gleiche und allgemeine Wahlrecht einschließlich des Frauenwahlrechts sowie das Verhältniswahlsystem ein.[1] Aus Protest gegen das gewaltsame Vorgehen von Regierungstruppen gegen die Volksmarinedivision während der Weihnachtskämpfe traten die USPD-Mitglieder am 29. Dezember 1918 aus dem Gremium aus und wurden durch zwei weitere Mehrheitssozialdemokraten ersetzt. Der Rat bezeichnete sich von da an selbst als Reichsregierung.
Die vom Rat ausgeschriebene Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, die Deutschland auch eine demokratisch legitimierte Regierung geben sollte, fanden am 19. Januar 1919 statt. Die Weimarer Nationalversammlung wählte am 11. Februar 1919 Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten. Dieser wiederum ernannte Philipp Scheidemann zum neuen Regierungschef. Dessen Kabinett, dem Mitglieder von MSPD, Zentrumspartei und DDP angehörten, trat am 13. Februar als neue Reichsregierung an die Stelle des Rates der Volksbeauftragten.