Reaktorsicherheit

Sicherheit von Kernkraftwerken[1][2] soll Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung schützen, die von Anlagen zur nuklearen Energieerzeugung ausgehen. Sie ist entscheidend wichtig bei Auslegung, Genehmigung, Bau und Betrieb der Anlagen. Insbesondere muss die Freisetzung gefährlicher radioaktiver Stoffe verhindert werden, Unfälle müssen vermieden und Auswirkungen trotzdem eintretender Unfälle auf die Anlage selber beschränkt sein.

Daraus ergeben sich drei zentrale technische Aufgaben (Schutzziele):

Die Reaktorsicherheitsforschung beschäftigt sich damit, wie diese Aufgaben erfüllt werden können und wie eine Anlage gegen Bedrohungen dieser Schutzziele (z. B. Naturkatastrophen, menschliche Fehler, technisches Versagen, Terrorismus) geschützt werden kann. Die Reaktorsicherheit wird von den Herstellern, Aufsichtsbehörden und Kraftwerksbetreibern ständig untersucht und weiterentwickelt. Üblicherweise werden durch die Behörden Sicherheitsauflagen erteilt, deren Einhaltung die Hersteller und Betreiber nachweisen müssen.

Die konkreten Schutzmaßnahmen hängen wesentlich ab von der eingesetzten Technologie (z. B. Leichtwasserreaktor, Hochtemperaturreaktor, Brutreaktor), vom geographischen Standort und von der nationalen Gesetzgebung. Man unterscheidet zwischen organisatorischen, baulichen und technischen sowie zwischen aktiven und passiven Schutzmaßnahmen und -systemen. Grundlegende Konzepte sind unter anderem die konservative und redundante Auslegung, Tiefensicherheit (Defense-in-Depth) sowie probabilistische und deterministische Sicherheitsanalyse.

Ob an Auslegung, Bau, Betrieb und Kontrolle ausreichende Maßstäbe angelegt werden und überhaupt angelegt werden können, ist insbesondere im deutschsprachigen Raum seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver öffentlicher wie wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt hat sich anhand mehrerer schwerer Unfälle gezeigt, dass eine einhundertprozentige Sicherheit nicht erreichbar ist, es verbleibt – wie bei allen Technologien – ein Restrisiko. In Deutschland berät die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zu dem Thema.

  1. Günter Kessler, Anke Veser, Franz-Hermann Schlüter, Wolfgang Raskob, Claudia Landman, Jürgen Päsler-Sauer: Sicherheit von Leichtwasserreaktoren: Risiken der Nukleartechnologie. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-28380-2, doi:10.1007/978-3-642-28381-9 (springer.com [abgerufen am 3. Juli 2023]).
  2. IAEA: Nuclear Safety and Security Glossary. Hrsg.: IAEA. 2022, ISBN 978-92-0-141822-7 (englisch, iaea.org [abgerufen am 3. Juli 2023]).

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