Rechtsphilosophie

Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und gleichzeitig eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen des Rechts. Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Was ist Recht?
  • In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander?
  • In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral?
  • Welchen (materiellen) Inhalt sollte das Recht haben?
  • Wie entstehen (formal) Rechtsnormen?
  • Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit)
  • In welchem Verhältnis stehen „Rechtsgefühl“ und „Recht“ zueinander?

Zumindest einige dieser Fragen – insbesondere nach der Verbindung von Recht und Moral, der allgemeinen Struktur von Rechtsnormen und nach der Rechtsverbindlichkeit – stellt sich neben der Rechtsphilosophie auch die sogenannte Rechtstheorie, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts, zunächst unter der Bezeichnung „Allgemeine Rechtslehre“ (auf Englisch: [analytical] jurisprudence), als eine von der Rechtsphilosophie unabhängige Disziplin herausgebildet hat. Das genaue Verhältnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten.[1]

Der Artikel führt in die Rechtsphilosophie des westlichen Rechtskreises ein (europäische Rechtsordnungen, angloamerikanisches Recht). Andere Rechtskreise werden nicht berücksichtigt (vgl. insbesondere den Beitrag zum islamischen sowie zum chinesischen Recht).

  1. Thomas Vesting: Rechtstheorie. München 2007, ISBN 978-3-406-56326-3, Rn. 1, 2.

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