Dieser Artikel behandelt den Teilbereich der Rechtswissenschaft; zur Zeitschrift siehe Rechtstheorie (Zeitschrift).
Als Rechtstheorie wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen.