Die Regionen (französisch régions, Sg. région) sind staatliche Verwaltungseinheiten und zugleich collectivités territoriales (Gebietskörperschaften) in Frankreich.
Seit Anfang 2016 existieren 18 Regionen als staatliche Verwaltungseinheiten.[1] Die 13 in Europa gelegenen Regionen umfassen jeweils mehrere administrative Départements, während die fünf Übersee-Regionen (régions d’outre-mer) mit den fünf französischen Übersee-Départements (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion) identisch sind. Als Gebietskörperschaften existieren 14 reguläre Regionen (davon zwei in Übersee) und 4 Gebietskörperschaften mit Sonderstatus (Korsika, Französisch-Guayana, Martinique und Mayotte) die als Collectivités territoriales uniques neben den Aufgaben einer Region auch diejenigen eines Départements und im Falle Korsikas auch weitere zusätzliche Aufgaben ausüben. Die heutige Einteilung in 13 Regionen im europäischen Teil Frankreichs wurde 2014 von der Nationalversammlung beschlossen.[2] Bis Ende 2015 bestanden dort noch 22 Regionen.
Die Regionen lassen sich in ihrer Größe mit den deutschen Bundesländern vergleichen. Sie sind jedoch keine Gliedstaaten mit eigener Verfassung oder Gesetzgebungskompetenz. Ihre Abgrenzung, Zuständigkeiten und Haushaltsmittel werden durch den Zentralstaat bestimmt.[3]
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