Regionalplanung

Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Raumordnung in den Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Dabei arbeitet sie typischerweise mit Planungsmaßstäben zwischen 1:100.000 und 1:150.000. Die Regionalplanung ist den rechtlichen Instrumenten der Regionalentwicklung zuzuordnen.[1]

Im Fach Stadt- und Regionalplanung, das diverse Hochschulen als Studiengang anbieten, werden die Inhalte beider Fächer zusammengefasst, die sich ohnehin überlappen. In der Regionalplanung wird im Gegensatz zur Stadtplanung auch die Entwicklung von Landgemeinden bzw. Dörfern und Ländlichen nicht verstädterten Räumen/Regionen berücksichtigt.

  1. Chilla, Kühne, Neufeld 2016.

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