Reichsadler nennt man den Adler derjenigen Staatsgebilde, die sich durch das Adlersymbol auf eine Reichsidee beziehen und – mittelbar oder unmittelbar – an die Tradition des Römischen Reiches anknüpfen oder diesen Anspruch verfolgen.
Das ganze Mittelalter über, insbesondere im Heiligen Römischen Reich, bis in das 20. Jahrhundert war der Adler das Sinnbild für die – aus römischer Tradition übernommene – kaiserliche Amts- und Befehlsgewalt. Die Weimarer Republik genauso wie die Erste Republik Österreichs führten den Reichsadler als republikanisches Hoheitszeichen fort, in Österreich seit 1920 als Bundesadler, nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls als Bundesadler.