Reichsämter gab es in der deutschen Geschichte sowohl im Heiligen Römischen Reich sowie im monarchischen Bundesstaat ab 1867/1871. Die beiden obersten Bundesämter im Norddeutschen Bund wurden 1871 zu Reichsämtern im Deutschen Kaiserreich. In den Folgejahren entstanden weitere Ämter. Die Ämter hatten in gewisser Weise die Funktionen von Ministerien. Doch ihre Amtsleiter waren keine Minister, sondern Beamte, denen der Bundeskanzler bzw. Reichskanzler Weisungen erteilen konnte. Erst in der Weimarer Republik ab 1919 gab es eigentliche Reichsministerien.