Reichsgericht

Reichsgerichtsgebäude, seit 2002 Sitz des Bundesverwaltungsgerichts

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Seinen Sitz hatte es in Leipzig.

Seine Zuständigkeit umfasste die Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wurde. Ferner betreute das Reichsgericht verwandte Spezialrechtsgebiete wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Mit dem Reichsgericht verbunden war das Reichsarbeitsgericht (III. Zivilsenat), angegliedert waren der Disziplinarhof,[1] der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte,[2] das Reichsschiedsgericht,[3] der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich,[4] der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik,[5] das Reichsbahngericht[6] und das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag.[7] Neben dem Reichsgericht bestanden der Reichsfinanzhof, das Reichsversicherungsamt (mit Reichsversorgungsgericht) und das Reichswirtschaftsgericht (1941 aufgelöst und in das Reichsverwaltungsgericht integriert).

  1. § 87 Reichsbeamtengesetz (1873)
  2. § 90 Rechtsanwaltsordnung (1878)
  3. §§ 6, 7 Gesetz zur Sicherung einer einheitlichen Regelung der Beamtenbesoldung (1920)
  4. Gesetz über den Staatsgerichtshof (1921)
  5. §§ 6, 7 Verordnung zum Schutze der Republik (1922)
  6. § 44 Reichsbahngesetz (1924)
  7. Art. 31, 166 WRV

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