Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, von 1919 bis 1945 der Reichsregierung – vor. Von November 1918 bis August 1919 führten die Regierungschefs den Titel Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten bzw. Reichsministerpräsident.
Die Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Der Reichskanzlertitel wurde darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen Ministern verliehen, so etwa wurde dieser in Österreich-Ungarn von 1867 bis 1871 vom k. u. k. Außenminister Friedrich Ferdinand von Beust und in Russland vom Fürsten Gortschakow geführt. Im Deutschen Reich nach 1871 entwickelte sich daraus eine fortlaufende Tradition, die bis heute im Titel des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland nachwirkt. In Österreich wurde der Kanzlertitel in der Ersten Republik 1919 wieder aufgegriffen und wird seit Ende des Zweiten Weltkriegs in der Zweiten Republik fortgeführt.