Ein Reisepass, auch kurz Pass, ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Er berechtigt gemäß dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und grundsätzlich zur Rückkehr ins eigene Hoheitsgebiet. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden, privaten Einrichtungen und Privatpersonen.
Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise, verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend biometrische Reisepässe, bei denen Personendaten in elektronischer Form im Pass abgelegt werden. Nicht immer ist zur Ausstellung eine persönliche Vorsprache bei der Passbehörde erforderlich. Manche Staaten stellen sog. Proxy-Pässe aus, die im Namen des künftigen Passinhabers von einem Stellvertreter („by proxy“) beantragt werden und diesem zur Weiterleitung an den Passinhaber ausgehändigt werden. Proxypässe werden von anderen Staaten häufig nicht anerkannt.
Neben dem Reisepass, der für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird, werden für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft spezielle Pässe wie der Dienstpass oder der Diplomatenpass ausgestellt.