Relativsatz

Der Relativsatz (von lateinisch relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) ist in der Grammatik eine besondere Art von Nebensatz und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft einer Person oder eines Gegenstandes anzugeben. Er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst dieselbe Funktion wie eine Substantivgruppe oder ein Adverbial im Satz (freier Relativsatz). Daneben gibt es weitere Sonderformen.

Relativsätze, bzw. Satzteile in entsprechender Funktion, werden in den Sprachen der Welt auf sehr unterschiedliche Weise gebildet; im Deutschen herrscht die Bildung mit einem Relativpronomen (bzw. Relativadverb) vor.


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