Das Requiem (Mehrzahl die Requiems, österreichisch auch die Requien[1]), liturgisch Missa pro defunctis („Messe für die Verstorbenen“), auch Sterbeamt oder Seelenamt, ist in der römisch-katholischen und in der Ostkirche die heilige Messe im Gedenken an Verstorbene. Oft geht ein Seelenamt auch auf ein Messstipendium zurück. Aufgrund von Stiftungen jährlich zu haltende Seelenmessen (auch Seelmessen, Jahrzeiten) werden in Jahrzeitbüchern verzeichnet.
Die liturgische Form der Totenmesse ist das Requiem. Der Begriff bezeichnet sowohl die Liturgie der heiligen Messe bei der Begräbnisfeier der katholischen Kirche als auch kirchenmusikalische Kompositionen für das Totengedenken. Er leitet sich vom Incipit des Introitus Requiem aeternam dona eis, Domine („Ewige Ruhe schenke ihnen, o Herr“) ab. Das Proprium der Liturgie des Requiems entspricht dem des Allerseelentages. Es kann als Votivmesse auch bei Totenmessen anlässlich von Jahres- oder Gedenktagen für Verstorbene genommen werden, wenn kein Fest oder Gedenktag liturgischen Vorrang hat.
Das von einem Bischof oder infulierten Abt gefeierte Requiem wird Pontifikalrequiem genannt. Das Requiem kann in unmittelbarer zeitlicher Verbindung mit der Beisetzung gefeiert werden, aber auch unabhängig davon zu einer anderen Tageszeit. Dazu sind, je nach den örtlichen Verhältnissen, mehrere Formen der Begräbnisfeier möglich. Wenn der Sarg zum Requiem in die Kirche gebracht werden kann, steht er an geeigneter Stelle im Altarraum.