Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1244
Datum: 10. Juni 1999
Sitzung: 4011
Kennung: S/RES/1244 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Gegenstand: Kosovo
Ergebnis: Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1999:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Bahrain 1972 BHR Brasilien BRA Kanada CAN Gabun GAB
Gambia GMB Malaysia MYS Namibia NAM Niederlande NLD Slowenien SVN

Karte Serbiens mit dem Kosovo

Die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats (UNSCR 1244) vom 10. Juni 1999, in der Öffentlichkeit auch als Kosovo-Resolution bekannt, bildet die völkerrechtliche Grundlage für die Lösung der Kosovokrise und regelt die Einrichtung der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK), durch die eine Zivilverwaltung im Kosovo etabliert wurde, sowie die Stationierung der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR.

Die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien erwähnt die Resolution nur in ihrer Einleitung, nicht jedoch in ihrem unmittelbar rechtsverbindlichen Teil. Darüber hinaus werden sie in den beiden Anlagen erwähnt.

Resolution 1244 regelt den künftigen, aber vorübergehenden Status des Kosovo und trifft Regelungen zu dessen Erreichen. Den endgültigen Status lässt sie offen und trifft auch keine Regelungen darüber, wie dieser erreicht werden soll.

Resolution 1244 markierte gleichzeitig das Ende der gewalttätigen Auseinandersetzung des Kosovokrieges. Mit der Übergangsverwaltung UNMIK wurde Zeit gewonnen, um die Statusfrage angemessen lösen zu können.



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