Rundfunk ist als Informations- und Kommunikationsdienst die für die Öffentlichkeit und zum zeitlich unverzögerten (Echtzeit-)Empfang durch eine unbestimmte Vielzahl von Empfangsgeräten bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton nach einem Sendeplan mittels Telekommunikation (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MStV). Zum Rundfunk gehören insbesondere der (in Deutschland seit dem 29. Oktober 1923 bestehende) Hörfunk (Empfangsgerät: Radio) und das Fernsehen. Behörden in Deutschland stufen aber mittlerweile auch die Inhalte von Live-Streaming von Bild und Ton via Internet als Rundfunk ein.