Saargebiet Territoire du Bassin de la Sarre | |||||
1920–1935 | |||||
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Lage des Saargebiets im Deutschen Reich | |||||
Amtssprache | Deutsch | ||||
Hauptstadt | Saarbrücken | ||||
Staats- und Regierungsform | Mandatsgebiet des Völkerbundes | ||||
Regierungschef | Präsident der Regierungskommission des Saargebietes | ||||
Fläche | 1912 km² | ||||
Einwohnerzahl | 770.030 (1927)[1] | ||||
Bevölkerungsdichte | 425 Einwohner pro km² | ||||
Währung | Französischer Franc | ||||
Errichtung | 10. Januar 1920 | ||||
Endpunkt | 1. März 1935 | ||||
Zeitzone | UTC±0[2] | ||||
Kfz-Kennzeichen | SA[3] |
Saargebiet (französisch Territoire du Bassin de la Sarre, in wörtlicher Übersetzung „Saarbeckengebiet“) bezeichnet das von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennte Industriegebiet an der mittleren Saar. Mit einer Fläche von 1912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste es den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz. Es war in der Fläche um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland. In den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags wurde das Saarbecken als Mandatsgebiet dem Völkerbund auf 15 Jahre übertragen und fremder Verwaltung unterstellt. Danach war ein Plebiszit über seine staatliche Zugehörigkeit abzuhalten. Bis dahin blieb es völkerrechtlich Teil des Deutschen Reichs. Frankreich erhielt als Beitrag zur wirtschaftlichen Wiedergutmachung seiner Kriegsschäden das Eigentum an den Steinkohlegruben und das Recht auf deren alleinige Ausbeutung.
Am 13. Januar 1935 fand das vorgesehene Plebiszit (Saarabstimmung) statt, in dem 90,7 Prozent für die Zugehörigkeit zu Deutschland stimmten. Infolgedessen gelangte das Saargebiet vollständig zum Deutschen Reich zurück. Es fiel jedoch nicht an Preußen oder Bayern, sondern wurde als Saarland einem Reichskommissar unterstellt.