Das Sanktionsrecht (oder: Sanktionenrecht) gestaltet die staatliche Reaktion mittels Repression (Zwang) gegenüber dem Bürger. Es beschränkt sich nicht allein auf strafrechtliche Reaktionen, sondern kann auch im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht Bedeutung erlangen. Das moderne Sanktionsrecht verweigert sich mit Blick auf die Menschenwürde weitgehend der Anprangerung und der Körperstrafe. Inzwischen ist auch die Todesstrafe in weiten Teilen der Welt, insbesondere in Europa, zurückgedrängt (vgl. das 6. und 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention). In einigen Staaten nimmt die Befürwortung der Todesstrafe wiederum zu.
Das Sanktionsrecht ist sozialpsychologisch geprägt. Es verfolgt unterschiedliche Zwecke, die individuell unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.