Schaumwein ist der Oberbegriff für weinhaltige Getränke in Flaschen, die aufgrund ihres Gehalts an Kohlenstoffdioxid unter Druck stehen. Der Überdruck durch das gelöste Kohlenstoffdioxid muss bei 20 °C mindestens 3 bar betragen. Im Unterschied dazu haben Perlweine nur einen Überdruck von 1 bis 2,5 bar. Die Alkoholherkunft ist in Deutschland im Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen und in Österreich im Schaumweinsteuergesetz 1995 geregelt.[1]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen SchaumwZwStG.