Schengen-Raum, auch Schengenraum[1] oder Schengen-Gebiet bzw. Schengengebiet[2], außerhalb der Rechtssprache häufig auch Schengen-Zone bzw. Schengenzone, bezeichnet vor allem in der Umgangssprache die Gemeinschaft derjenigen Staaten, unter denen systematische Personengrenzkontrollen im Regelfall nicht mehr stattfinden. Zollkontrollen, vor allem zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Schengen-Raum angehörenden Drittstaaten, sind dagegen weiterhin möglich. Die Regeln, die an den Außen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums gelten – dazu gehören u. a. stichprobenartige Personengrenzkontrollen sowie systematische Personengrenzkontrollen aus besonderem Anlass – ergeben sich nicht aus den Bestimmungen über den Schengen-Raum, sondern aus dem Schengener Grenzkodex.