Schulbuch

Wandbilderfibel von 1847

Ein Schulbuch ist ein Druckerzeugnis für die Hand des Schülers, das dazu dient, den Lehrplan eines Faches schulartbezogen in Zielen und Inhalten zu erfüllen.[1] Lehrpläne unterscheiden sich nach Bundesland, Altersstufe und Schulart. In einigen Bundesländern sind neben Druckerzeugnissen auch digitale Medien als Schulbuch möglich.[2] Schulbücher enthalten den Lehrstoff in fachlich korrekter, aber altersgemäßer und didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt.

  1. Zum Beispiel § 1 Abs. 2 der Sächsischen Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2017, SächsGVBl. S. 371.
  2. Zum Beispiel § 1 Abs. 1 Satz 2 der Zulassungsverordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. März 2016 (GVBl. S. 65, Freistaat Bayern).

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