Schuldenbremse

Strukturelle Defizite europäischer Staaten in % des BIP

Als Schuldenbremse werden Verfassungsbestimmungen und völkerrechtliche Verträge zur Begrenzung staatlicher Haushaltsdefizite bzw. Staatsschulden bezeichnet. Schuldenbremsen verpflichten Regierungen und Parlamente, Verschuldungsgrenzen einzuhalten. Teilweise bestimmen sie auch, eine vorübergehende Verletzung dieser Vorgaben nachträglich aufzuholen.

Ausnahmen von Schuldenbremsen werden typischerweise nur für Sonderfälle wie wirtschaftliche Depressionen, Naturkatastrophen und Kriegszustände zugelassen. In manchen Schuldenbremsen ist eine Ausnahme auch durch eine qualifizierte mehrheitliche Zustimmung des Parlaments möglich.


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