Ein Schulversuch ist eine Probephase, in der an einer oder mehreren Schulen mit Zustimmung und unter Überwachung einer Schulbehörde (Kultusministerium, Unterrichtsministerium) eine neue Organisationsform (Modellversuch) oder Unterrichtsmethode ausprobiert wird.
Schulversuche dienen dazu, schulische Projekte zu überprüfen, bevor sie in das „reguläre“ Schulwesen übernommen werden: Bei einem Schulversuch wird in ausgewählten Schulen zunächst probeweise ein Durchlauf mit der neuen Organisationsform durchgeführt. Dieser sollte idealerweise engmaschig kontrolliert und reflektiert werden, damit der jeweilige Gesetzgeber die Neuerung gegebenenfalls flächendeckend einführen kann, wenn er (mehrheitlich) zu dem Ergebnis kommt, dass die Änderung sich bewährt hat.
Eine zweite Anwendung ist, Schulen im Rahmen einer Schulautonomie den Raum zu individuellen Unterrichtsformen zu ermöglichen.