Schusswaffe ist ein Begriff zur Typologie von Waffen. Der Begriff der Schusswaffe ist ein Überbegriff, der alle Vorrichtungen einschließt, die etwas verschießen, also ballistische Geräte im weitesten Sinn, zu aggressiven oder defensiven Zwecken in Kampfhandlungen, zur Jagd, zur Tötung (Notwehr, Einsatzmittel, Hinrichtung, Mord, Selbsttötung), zur Injektion aus sicherer Entfernung, zur Signalgebung, zum Sport oder zu wissenschaftlichen Zwecken (z. B. Markierung, Vermessung). Hierin sind zum einen die Feuerwaffen insbesondere die Handfeuerwaffen, zum anderen die mechanischen Schusswaffen (wie z. B. Katapult, Bogen) zu nennen. Wehrtechnisch gehören die Schusswaffen ihrerseits der Überkategorie der Fernwaffen an.
Das Verb „schießen“ ist über protogermanisch **skeutaną auf die indogermanische Wurzel *(s)keud– „werfen, schießen, vorantreiben“ zurückzuführen. Das Nomen „Waffe“ stammt vom germanischen Neutrum *wēpną und bedeutet ursprünglich „Kampfgerät“. Der Begriff „Waffe“ hat sich allerdings z. B. auch bei der Jagd eingebürgert, obwohl Jagdwaffen nicht zum Kampf dienen.
Feuerwaffen lassen sich in mehrere Komponenten zerlegen. Pistolen bestehen aus dem Lauf mit Patronenlager sowie dem Gehäuse der Waffe, welches die Griffschalen, das Magazin und den Verschluss der Waffe trägt. Revolver verfügen anstelle von Verschluss und Magazin über die Revolvertrommel. Gewehre bestehen aus dem Lauf bzw. Rohr mit Patronenlager sowie dem Schaft (als Vorderschaft und Kolben, bzw. der Basküle bei Kipplaufwaffen), der bei vollautomatischen Sturmgewehren auch das Magazin trägt. Als fest montierbares Zubehör gibt es Schalldämpfer und Laserpointer zur Zielerfassung (die bei Faustfeuerwaffen am Bügel des Abzugs montiert werden) sowie Zweibeine und Zielfernrohre für Gewehre.