Der Schweriner Grenzvertrag ist ein sowjetisch-polnisches Abkommen über die Festlegung der Westgrenze Polens im Abschnitt Swinemünde – Greifenhagen und als solches ein bilateraler völkerrechtlicher Vertrag zu Lasten Dritter. Das Abkommen wurde am 21. September 1945 in Schwerin von Vertretern der Sowjetische Militäradministration in Deutschland und Vertretern des Lubliner Komitees unterzeichnet. Dadurch kam es „zu einer räumlichen Präzisierung der Abgrenzung zwischen sowjetischem Besatzungsgebiet einerseits und polnischem Verwaltungsgebiet andererseits, welche die Grenzlinie nunmehr, den gesamten sogenannten ‚Stettiner Zipfel‘ umfassend – etwa 930 Quadratkilometer – weit nach Westen vorschob.“[1] Durch dieses Vertragswerk wurde der Verlauf des nördlichen Teiles der Oder-Neiße-Grenze festgelegt.