Ein Seelsorger ist eine Person in einer Religion, die Seelsorge ausübt. Dies kann hauptamtlich durch besonders beauftragte Amtsträger geschehen, die in der Regel dafür eine bestimmte Ausbildung und eine Ordination oder Weihe erhalten, sie erfolgt aber auch durch Mitglieder der Religionsgemeinschaften ohne eigene Beauftragung. Die Aufgabe eines Seelsorgers umfasst geistliche Begleitung und Unterstützung von Menschen insbesondere in Lebenskrisen, religiöse Unterweisung und die Leitung oder Mitgestaltung von Gottesdiensten. Bei Amtsträgern gehört zu den Aufgaben auch eine Vorsteher-, Leitungs- und Aufsichtsfunktion mit Gesamtverantwortung.
Die Aufgaben beziehen sich je nach Beauftragung auf räumlich abgegrenzte Seelsorgeeinheiten (Territorialseelsorge, Gemeindeseelsorge) oder die Seelsorge für Menschen in bestimmter Lebenssituation (Spezialseelsorge, „kategoriale Seelsorge“, etwa als Krankenhausseelsorger, Militärseelsorger oder Notfallseelsorger). Für diese Arbeitsfelder betreiben die Kirchen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.[1]