Die Sicherheitspolitik ist organischer Bestandteil der Gesamtpolitik. Sie umfasst die allgemeinverbindliche, dabei interessengeleitete Gestaltung (Schaffung, Wahrung, Stärkung) der inneren wie äußeren Sicherheit von Individuen und Gemeinschaften, Organisationen, Institutionen in und für Gemeinwesen.[1]
Die Sicherheitspolitik erfasst alle Überlegungen, Planungen, Entscheidungen zur vertraglichen bzw. legislativen Gestaltung und das politische Handeln von organisatorischen Einheiten auf kommunaler, föderaler, staatlicher und intergouvernementaler Ebene bezüglich Sicherheit des Gemeinwesens.
Die Grundelemente der Sicherheitspolitik werden je nach Staatsform durch die entsprechenden Staatsgewalten bestimmt und treten in der Zivilgesellschaft, in den Organen der inneren Sicherheit (Öffentlichen Sicherheit), in den Streitkräften und den anderen Organen der Landesverteidigung eines Staates oder einer Militärkoalition in Erscheinung.
Diese sicherheitspolitischen Ziele und die daraus abgeleiteten Aufgaben werden in den meisten Staaten in eine Nationale Sicherheitsstrategie / Strategie der nationalen Sicherheit, Militärdoktrin oder Verteidigungspolitische Richtlinien u. a. gefasst und im engen Zusammenspiel mit der Außenpolitik in der praktischen Politik konkretisiert.[1]