Siegel

Siegellack, Siegel, Siegelstempel
Siegel und Siegelstempel des Aachener Marienstifts in Form einer Mandorla, Hans von Reutlingen, 1528

Das Siegel (von lateinisch sigillum ‚Bildchen‘) ist ein Insigne und damit eine Form der Beglaubigung von Urkunden. Ähnlich wie eine Unterschrift verleiht es dem Dokument seine Rechtskraft. Als Verschluss kann es auch dazu dienen, die Unversehrtheit von Behältnissen, auch Briefumschlägen, zu sichern. Erzeugt wird das Siegel mit einem Siegelstempel (Typars), der in eine weiche, erhärtende Masse gedrückt wird (Siegelklumpen aus Siegellack, Siegelwachs, früher Ton etc.). Oft wird zwischen Siegel als Abdruck und Siegelstempel als Prägewerkzeug begrifflich nicht unterschieden. Mit der [rechtlichen] Funktion und Bedeutung von Siegeln befasst sich die Siegelkunde (Sphragistik).


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