Silbernes Lorbeerblatt

Das Silberne Lorbeerblatt in verschiedenen Ausführungen
Silbernes Lorbeerblatt mit Urkunde des Fechters Rainer Wirz
Amtliche Darstellung des Silbernen Lorbeerblattes

Das Silberne Lorbeerblatt ist die höchste verliehene sportliche Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung erfolgte am 23. Juni 1950 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss. Bestätigt wurde die Auszeichnung jedoch erst nach der Einführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957, am 24. März 1964 durch den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke.[1] Dieser Erlass wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2013 außer Kraft gesetzt. Es gilt seither der Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 22. Mai 2013,[2] der erstmals regelt, dass ein mit einer Sperre sanktionierter Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen eine Auszeichnung grundsätzlich ausschließt.

  1. Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel I
  2. BGBl. 2013 I S. 1380.

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