Ein Softwarepatent ist ein Patent, das Schutz für ein oder mehrere Computerprogramme begehrt, entweder unmittelbar als Anspruch oder mittelbar als wesentliches Mittel, das zur Benutzung des beanspruchten Erzeugnisses oder Verfahrens bestimmt ist. Der Begriff Softwarepatent ist nicht nur unter Gegnern der Patentierung von Computerprogrammen weit verbreitet. Als Gegenbegriffe wurden computerimplementierte Erfindung und computergestützte Erfindung im Rahmen der Beratungen zu einer europäischen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen[1] vorgeschlagen. Eine allgemein akzeptierte genaue Definition des Begriffs hat sich noch nicht etabliert.