Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist. Soldaten bilden das militärische Personal der Bundeswehr. Der Soldat und sein Dienstherr, die Bundesrepublik Deutschland, sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden (§ 1 SG). Nach den Beamten und vor den Richtern bilden Soldaten die zahlenmäßig zweitgrößte Statusgruppe der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Personen. Ihre Zahl beträgt 181.630[1] (Oktober 2024).