Sozialpolitik

Sozialpolitik ist die Bezeichnung für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Träger der Sozialpolitik sind vornehmlich der Staat, daneben Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und die Kirchen.

Im staatlichen Bereich gehört die Sozialpolitik zu den ältesten Politikfeldern. Ihr primäres Ziel ist es, die soziale Lage benachteiligter Gruppen zu bessern, insbesondere durch eine Angleichung der Lebenschancen und Existenzbedingungen. Dabei soll eine menschenwürdige Existenz und die soziale Teilhabe gesichert werden. Übergeordnetes politisches Ziel ist die Integration ärmerer Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und damit die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung.

Die betriebliche Sozialpolitik geht zurück auf die Entstehung der Industrialisierung. Insbesondere industrielle Großunternehmen (z. B. Krupp AG) schufen Wohlfahrtseinrichtungen (Kranken-, Sterbe-, Unterstützungs- und Pensionskassen, Konsumanstalten, Wohn- und Ledigenheime) zu einer Zeit, als die staatliche Sozialpolitik noch in ihren Anfängen steckte.[1]

Als wissenschaftlicher Gegenstand wird Sozialpolitik an deutschen Universitäten von mehreren sozialwissenschaftlichen Disziplinen thematisiert. Sowohl die Profession der Sozialen Arbeit, die Volkswirtschaftslehre als auch die politischen Wissenschaften und die politische Soziologie analysieren die Sozialpolitik aus unterschiedlichen Perspektiven.

  1. Otto Neuloh: Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung, Mohr (Siebeck), Tübingen 1956, S. 123. Diese Form der Sozialpolitik diente wesentlich der Kontrolle der Belegschaften, vgl. dazu Andreas Fasel: Einbinden und trennen. Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft I/2018, S. 76–91.

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