Die Sozialversicherung der Volksrepublik China ist in den 1990er Jahren eingeführt worden und beinhaltet fünf Zweige, nämlich die Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung. Für Arbeitnehmer in den Städten ist die Sozialversicherung obligatorisch. Für die ländliche Bevölkerung besteht eine freiwillige Sozialversicherung für die Risiken Krankheit und Alter. Mit einem Sozialversicherungsgesetz wurde im Jahr 2010 die rechtliche Grundlage für alle Versicherungszweige geschaffen; allerdings bestehen zahlreiche lokale Experimente, so dass sich kein einheitliches Bild ergibt. Es besteht die Überlegung, eine Pflegeversicherung einzuführen.[1]