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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | Gesellschaft zu 100 % im Eigentum des Bundes | ||
Rechtsform | sonstiger Rechtsträger gemäß § 2 Z 13 FBG | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – Sektion II Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ||
Gründung | |||
Hauptsitz | Wien | ||
Leitung | Alfred Hudler | ||
Website | www.srs.at |
Basisdaten | |
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Titel: | Spanische Hofreitschule-Gesetz |
Langtitel: | Bundesgesetz, mit dem die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber rechtlich verselbständigt werden (Spanische Hofreitschule-Gesetz) |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
Fundstelle: | BGBl. I Nr. 115/2000 |
Datum des Gesetzes: | 24. November 2000 |
Inkrafttretensdatum: | 25. November 2000 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 58/2017, 1. Jänner 2017 |
Gesetzestext: | ris.bka.gv.at |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Spanische Hofreitschule ist eine im Michaelertrakt der Hofburg in Wien ansässige Reitinstitution, die ursprünglich der reiterlichen Ausbildung der kaiserlichen Familie diente. Sie ist einer der wichtigsten Orte zur Erhaltung der klassischen Reitkunst, wobei ausschließlich Lipizzaner ausgebildet werden. Die kaiserlich-königliche Stadtreitschule wurde vermutlich seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts üblicherweise Spanische Hofreitschule genannt.
Seit 2010 gehört die Klassische Reitkunst und die Hohe Schule der Spanischen Hofreitschule zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO,[1] wie es die Österreichische UNESCO-Kommission auf der Österreichliste Nationales Kulturgut deklariert. 2015 wurde die Spanische Hofreitschule in das internationale repräsentative Verzeichnis für das immaterielle Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen.[2][3] 2016 wurde auch das Wissen um die Lipizzanerzucht am Bundesgestüt Piber, das die Hofreitschule mit den Schulhengsten versorgt, eigenständig in die österreichische UNESCO-Liste aufgenommen.