Splitter (Munition)

Granatsplitter aus dem Zweiten Golfkrieg

Splitter sind Stücke der Munition, die bei einer Detonation fortgeschleudert werden und dafür vorgesehen sind, Wirkung zu erzielen.[1]

Man unterscheidet:

Gängige Splitterformen sind Kugeln, Quader, Stäbe, Pfeile, Krampen. Die in IED gern verwendeten Schrauben oder Nägel können den Stäben zugerechnet werden.

  • kontrollierte Splitter, beispielsweise die Hüllen der Submunition von Streubomben. Die Ronden der tiefgezogenen Bombenkörper werden vor dem Ziehen waffelartig geprägt. Nachdem die fertig bearbeiteten Bombenkörbe gehärtet wurden, dient die Prägung als Sollbruchstelle und es entstehen bei der Detonation Splitter definierter Ausmaße.

Gängige Methoden, die Splitterwirkung zu beeinflussen, sind innen- oder außenliegende Rillen in der Hülle oder Rillen im Sprengkörper innerhalb der Hülle.

  • natürliche Splitter wie bei der Mills-Granate, deren auffällige Kerben kaum Einfluss auf die Splitterbildung haben.

Die Splitter bestehen überwiegend aus Metall; die Wirkparameter sind die Masse und die Geschwindigkeit. Es gibt jedoch auch Munition, deren Wirkkörper aus Kunststoff besteht. Der relativ leichte Kunststoff widerspricht eigentlich den physikalischen Anforderungen an einen optimalen Splitter. Der Sinn dieser Splitter ist, die Behandlung eines von Splittern getroffenen Opfers zu erschweren. Splitter aus Kunststoff sind auf Röntgenbildern bedeutend schlechter zu erkennen als Metallsplitter. Nachdem im Vietnam-Krieg zunehmend GI durch die Nylonkugeln der eigenen Handgranaten und Claymore-Minen verwundet wurden, forcierte man die Entwicklung der Kernspintomographie. Am 10. Oktober 1980 wurde in Genf das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können unterzeichnet, das am 2. Dezember 1983 in Kraft trat. Das zu diesem Abkommen gehörende Protokoll I verbietet die Benutzung von Waffen, deren Haupteffekt auf Verletzungen durch nicht mit Röntgenstrahlung entdeckbare Splitter beruht.

  1. „Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr – ZDv 30/41 "Begriffe der Logistik und Rüstung“ (Stand April 2013).

Developed by StudentB