Sportverband

Bei einem Sportverband handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Vereinen bzw. Verbänden einzelner Sportarten. In Deutschland sind die meisten Sportverbände fachlich auf eine betreffende Sportart beschränkt (Sportfachverband, z. B. Deutscher Fußball-Bund), wodurch der „klassische“ Sportverein, der mehrere Sportarten anbietet (Mehrspartenverein), mehreren Verbänden angehören kann. Viele Verbände haben ihren bundesweiten Dachverband in Regional, Landes-, Bezirks- und Kreisverbände untergliedert.

Zusätzlich zur Struktur der Fachverbände gibt es sportartenübergreifende Verbände, entweder solche, in denen ihrerseits Fachverbände Mitglied werden können, z. B. der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und seine Landessportbünde, oder solche ohne untergeordnete Fachverbände (z. B. Betriebssportverbände). Zu den Aufgaben des DOSB gehört es u. a., die Bildung um eine Sportart „konkurrierender“ Fachverbände zu verhindern (durch Nichtaufnahme).

Mitglieder der Sportverbände können sowohl Vereine als auch andere Verbände, aber nur selten einzelne Personen werden.

Juristisch handelt es sich bei Sportverbänden zumeist um rechtsfähige Vereine nach § 21 ff. BGB, die den Namenszusatz e. V. führen.


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