↑Nach Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage 1921, Neudruck 1959, S. 131 legt die Bezeichnung als Land „den Schwerpunkt des Staates in dessen territoriales Element […]. Obwohl für große und kleine Staaten anwendbar, fehlt diesem Terminus die volle Bestimmtheit und Abgrenzung, weil er einerseits Stadtstaaten nicht mitumfaßt und anderseits auch nichtstaatliche Bildungen, Landschaften und Provinzen, mit ihm bezeichnet wurden.“