Staatskommissar

Vom bestellten Staatskommissar unterschriebene Kommunal-Obligation der Bayerischen Landwirthschaftsbank eGmbH vom 1. Oktober 1921

Ein deutscher Staatskommissar ist ein vom Staat bestellter Beauftragter, der vorübergehend (kommissarisch) eine beaufsichtigte Körperschaft leitet. Die Bestellung eines Staatskommissars setzt meist voraus, dass die beaufsichtigte Körperschaft ihre Pflichten schwerwiegend verletzt hat oder nicht mehr handlungsfähig ist. Der Staatskommissar ist damit das letzte Mittel der Kommunalaufsicht des Landes über die Gemeinden und Kreise sowie der Hochschulaufsicht des Landes über die Hochschulen.


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