Ein Statthalter ist ursprünglich ein Verwalter für eine bestimmte Region, der stellvertretend für einen (anstatt eines) Vorgesetzten (z. B. König, Kaiser, Präsident und so weiter) Verwaltungsaufgaben in seinem Verwaltungsbezirk übernimmt. Das zusammengesetzte Wort (Kompositum) Statt-halter ist eine Lehnübersetzung von lateinisch locum tenens (von locus „Platz, Statt, Ort“ und tenere „halten“).[1] Hauptanlass für die Einsetzung von Statthaltern war die Notwendigkeit, weit auseinanderliegende Territorien effektiv zu verwalten und dazu Personen mit weitreichenden Regierungsvollmachten zu bestellen.
Dabei kann ein Statthalter sowohl eng an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden sein, als auch (bei schwacher Zentralgewalt) relative oder sogar völlige Selbständigkeit erlangen. Oft werden Statthalter auch als Gouverneure bezeichnet. Auch der französische Begriff Lieutenant (lieu + tenant) entspricht wörtlich dem Begriff Statthalter (vgl. Leutnant). Als Statthalter konnte auch ein in Abwesenheit des Monarchen, des rechtskräftigen Landesherrn, amtierender Regent bezeichnet werden. Die Funktion früherer Statthalter entspricht der von Regenten oder Gouverneuren.