Unter Steuerdelikt, Steuerstraftat, Steuervergehen, Steuerzuwiderhandlung, Steuerbetrug, in Österreich fachlich speziell auch Finanzstraftat/-vergehen/-delikt, versteht man allgemein die Verstöße gegen Steuerrecht[1] – in der deutschen Rechtssprache bezeichnet Vergehen meist minder schwere, Straftat alle mit Strafe geahndete Rechtsbrüche, die Bezeichnungen wie auch der Umfang des konkreten Begriffs der nationalen Rechtssetzungen sind vielfältig. Neben Steuern im Allgemeinen umfasst der Begriff auch Verstöße gegen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, wie Zollbestimmungen und Ähnliches.[2] Steuerdelikte sind Teil der Wirtschaftskriminalität. Zu unterscheiden sind Steuerdelikte prinzipiell von der Steuervermeidung.