Eine Stichwahl ist ein weiterer Wahlgang, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde. Wenn eine Stichwahl in der Politik stattfindet, so nennt man diese offiziell zweiter Wahlgang, dritter Wahlgang, vierter Wahlgang oder fünfter Wahlgang, je nachdem wie viele Wahlgänge für die Stichwahl nötig sind.[1][2]
Bei mancher Wahl ist nur gewählt, wer einen bestimmten Stimmenanteil (oftmals ist das die absolute Mehrheit) auf sich vereint. Erreicht kein Kandidat diese erforderliche Mehrheit, auch nicht bei einer eventuell festgelegten Anzahl von Wiederholungen, kann laut Wahlordnung ein erneuter Wahlgang als Stichwahl nötig werden. Dabei treten in der Regel nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen an.