Student

Internationales Studententeam der TU Berlin bei der Roboter­entwicklung (2013)

Als Student bzw. Studentin (von lateinisch studens „strebend [nach], sich interessierend [für], sich bemühend um“) wird eine Person bezeichnet, die in einer Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs eingeschrieben (immatrikuliert) ist und dort eine akademische Ausbildung (Studium) erhält oder an einer hochschulmäßigen Weiterbildung teilnimmt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird im Plural auch die geschlechtsneutrale Bezeichnung Studierende verwendet.

Ein Studium oder eine tertiäre Weiterbildung hat meistens den Erwerb eines akademischen Grades oder das Ablegen eines Staatsexamens zum Ziel, der für die Ausübung mancher Berufe wünschenswert oder sogar erforderlich ist. Das Studium erfordert eine Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Mit der Immatrikulation erhält eine Person den Status Student oder Studierende/r, was durch die Ausgabe eines Studenten- oder Studierendenausweises (österreichisch auch Ausweis für Studierende, in der Schweiz Legitimationskarte) bestätigt wird. Je nach Hochschulrecht ist sie damit Mitglied der Hochschule und verfügt über Mitbestimmungsrechte. Mit der Exmatrikulation erlischt dieser Status. Die an einer Hochschule Eingeschriebenen besuchen im Rahmen des Studiums meistens Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der jeweiligen Bildungseinrichtung. Eine Ausnahme bildet das Fernstudium.

Als Übergang zur Forschung findet in manchen Ländern (etwa Österreich) auch die Phase zur Erlangung des Doktors, des höchsten akademischen Grades, formal im Rahmen eines regulären Studiums statt.

Der Fleissige Student (Kupferstich von Johann Georg Puschner, um 1725): „Der seine Zeit u. Geld weiß nützlich anzuwenden, heisst recht ein Musen Sohn u. würdiger Student …“
Costüme der Studirenden aus den vorigen Jahrhunderten [1409, 1509, 1609, 1709], erschienen zum Leipziger Universitätsjubiläum 1809

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