Taschendiebstahl gehört zur Straßenkriminalität und ist eine Form des Diebstahls, bei der der Täter, der Taschendieb, eine fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich (am Körper) einer anderen Person befindet (z. B. Bekleidung oder Handtasche, Rucksack, Einkaufstüte), an sich bringt in der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Neben Geldbörsen gehören seit der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen auch diese zu den bevorzugten Beutestücken von Taschendieben.
In Deutschland ging die Zahl der Anzeigen von Taschendiebstahl nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 wieder deutlich zurück.